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Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO

Für Kitas, Kindergärten und Träger: der vollständige Singify-AVV im Text-Preview, plus PDF-Download auf Anfrage. Anschlussfähig an DSG-EKD (evangelisch) und KDG (katholisch).

Zuletzt aktualisiert: 18. April 2026 · Stand: Singify Pilot-Phase 2026

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Was ist ein AVV und wer braucht ihn?

Der Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ist ein rechtlich verpflichtender Vertrag zwischen Verantwortlichem (der Kita) und Auftragsverarbeiter (Singify), wenn personenbezogene Daten von Kindern verarbeitet werden. Ohne AVV ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Singify stellt eine Muster-AVV-Vorlage zur Verfügung.

Was der AVV regelt

Artikel 28 Abs. 3 DSGVO listet acht Mindestbestandteile auf, die jeder AVV abdecken muss:

  1. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  2. Art und Zweck der Verarbeitung
  3. Kategorien betroffener Personen + Daten
  4. Pflichten des Auftragsverarbeiters (Singify)
  5. Regelung zu Unterauftragsverhältnissen
  6. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
  7. Kontrollrechte des Verantwortlichen (Kita)
  8. Unterstützung bei Betroffenenrechten

Kerneckdaten unseres AVV

Verarbeitete Daten

Vorname + Anlass, ggf. weitere Namen bei Gruppen-Liedern

Speicherdauer

30 Tage nach Lieferung, dann automatische Löschung

Serverstandort

Google Cloud europe-west3 (Frankfurt am Main)

Unterauftragsverhältnisse

Anthropic, Suno, Cloudflare, Resend, Plausible — alle mit SCCs dokumentiert

TOMs

TLS 1.3, AES-256 at-rest, MFA, 14-Tage-Log-Retention, jährliche Schulung

Kontrollrechte

Audit-Rechte, Berichtspflichten bei Datenschutzvorfällen binnen 48h, Dokumentation auf Anfrage

Der AVV im Volltext

Vereinfachte Vorschau-Version. Die rechtsgültige Fassung mit Anlagen erhalten Sie auf Anfrage als PDF.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter (Singify, Kristan Dietrich, Enzianstr. 3, 86343 Königsbrunn) verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen (Kita/Träger) personenbezogene Daten zur Erstellung personalisierter Kinderlieder. Die Vertragsdauer entspricht der Vertragslaufzeit des Hauptvertrages, mindestens 12 Monate ab Vertragsbeginn.

§ 2 Umfang und Zweck

Verarbeitet werden: Vorname(n) der Kinder, Anlass (z. B. Morgenkreis, Eingewöhnung, Abschied), Stimmungsauswahl der auftraggebenden Fachkraft. Zweck ist ausschließlich die Lied-Erstellung. Keine anderweitige Nutzung.

§ 3 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter handelt ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Abweichende Verarbeitungen ohne ausdrückliche Freigabe sind ausgeschlossen.

§ 4 Vertraulichkeit

Alle am Auftragsverarbeiter beschäftigten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO) und auf das Datengeheimnis nach BDSG hingewiesen.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zu folgenden TOMs: TLS 1.3 in transit, AES-256 at rest, MFA für alle Admin-Zugänge, 14-Tage-Log-Retention, jährliche Schulung aller Mitarbeitenden, dokumentierter Incident-Response-Prozess mit Meldung binnen 48 Stunden. Details Anlage TOMs.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

Der Auftragsverarbeiter nutzt folgende Subprozessoren mit SCCs: Anthropic (USA, LLM), Suno (USA, Audio), Cloudflare (USA/EU, CDN/Turnstile), Resend (USA, E-Mail), Plausible (DE, EU-Analytics). Änderungen werden 30 Tage vorher angekündigt. Widerspruchsrecht des Verantwortlichen innerhalb von 14 Tagen.

§ 7 Unterstützung Betroffenenrechte

Singify unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) durch Bereitstellung relevanter Daten binnen 5 Werktagen nach Anfrage.

§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten erfolgt eine Meldung an den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Feststellung.

§ 9 Kontrollrechte

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu kontrollieren — durch schriftliche Anfrage, Dokumenteneinsicht oder (mit 14 Tagen Vorlauf) durch Vor-Ort-Kontrolle. Kosten trägt der Verantwortliche bei eigens angeforderter Vor-Ort-Kontrolle.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Ende der Vertragslaufzeit löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten binnen 30 Tagen. Auf Wunsch des Verantwortlichen werden Daten zuvor in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Königsbrunn, Bayern.

Dies ist eine vereinfachte Vorschau-Version. Die rechtsgültige AVV-Vorlage mit vollständigen Anlagen (TOMs, Subprozessoren-Liste, Meldeformular) wird auf Anfrage als PDF zur Verfügung gestellt und vor Vertragsabschluss beidseitig unterschrieben.

Anlagen zum AVV

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

8 Seiten, auf Anfrage

Anlage 2: Subprozessoren-Liste

Aktualisierte Live-Version, immer abrufbar unter /sicherheit

Anlage 3: Meldeformular für Datenschutzvorfälle

1 Seite, auf Anfrage

Eine aktuelle Subprozessoren-Übersicht finden Sie jederzeit auf der Seite Sicherheit.

Häufige Fragen zum AVV

Der AVV wird individuell auf die jeweilige Kita oder den Träger angepasst (Name, Einrichtungsanzahl, Rahmenbedingungen). Die Vorschau-Version hier enthält alle Kern-Elemente. Eine maßgeschneiderte Fassung stellen wir auf Anfrage innerhalb eines Werktages per E-Mail bereit.

Ja. Unsere Vorlage ist bereits an DSG-EKD (evangelische Landeskirchen) und KDG (katholische Bistümer) anschlussfähig. Weitere Anpassungen werden im Einzelfall vereinbart.

Regulär die Kita-Leitung mit Vollmacht des Trägers. Bei Träger-Rahmenverträgen unterzeichnet die Träger-Verwaltung zentral für alle angeschlossenen Einrichtungen.

Ja. Der AVV wird vor Vertragsbeginn unterzeichnet und gilt ab dem Tag der ersten Datenverarbeitung durch Singify. Rückwirkende Legalisierung ist bei DSGVO grundsätzlich nicht möglich — daher immer vor der ersten Datenverarbeitung abschließen.

Nichts. Der AVV ist Bestandteil jedes Kita-Einzelpakets, Jahresabos und Träger-Rahmenvertrags — ohne separate Kosten.

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